Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Kältetechnik

Wichtige Kunden Information:                                         Mollis, Oktober 2005
 

Wir möchte Sie auf die neuen Bestimmungen der Stoffverordnung hinweisen.
Die Änderung war bereits im Amtsblatt publiziert.

Sie als Betreiber der Anlagen, haben die Pflicht diese zu melden.

Neue Stoffverordnung

- Meldepflicht
  Alle Kälte- und Klimaanlagen mit mehr als 3kg Kältemittel müssen den
  Kantonalen Fachstellen gemeldet werden.
  ( Dieses Meldeformular kann beim Kt. Amt für Umwelt bezogen werden ) Meldeformular

- Dichtigkeitskontrolle
  Anlagen welche der Meldepflicht unterliegen, müssen ab sofort
  einer periodischen Dichtigkeitskontrolle unterzogen werden.

- Wartungsdokument
  Es muss für all diese Anlagen ein Wartungsdokument geführt werden,
  in welchem jede Wartung und Eingriff in den Kältemittelkreislauf aufgeführt sein muss.

  Gerne beraten wir Sie unverbindlich über die neuen gesetzlichen Vorschriften.

   
Umweltschädliche Stoffe (Kältemittel)
  Wer mit Stoffen, Erzeugnissen oder Gegenständen umgeht, muss dafür sorgen, dass sie die Umwelt und den Menschen nicht gefährden. Für Kältemittel in Wärmepumpen, Klimaanlagen, Kühlanlagen, etc., sind neue Vorschriften in Kraft gesetzt worden. Für Kältemittel gelten heute spezielle Vorschriften. Anlagen mit mehr als 3 kg Inhalt sind meldepflichtig.
Auskunftsperson: Dr. Jakob Marti
   
Wassergekühlte Kältemaschinen sind bei den heutigen Wasserpreisen viel zu teuer
  Bei genügend grossem Warmwasserbedarf könnte eine Wärmerückgewinnung wirtschaftliche Vorteile bringen.
Oder die Kältemaschine auf Luftkühlung umbauen, ev. mit einer Wärmerückgewinnung.
   
Die alten Kältemittel enthalten umweltschädliche FCKW und werden nicht mehr hergestellt. Daher gibt es seit einiger Zeit Engpässe, mit aufbereitetem Kältemittel. Das betrifft vor allem R-12 und R-502.
  Um sicher zu gehen, nicht plötzlich ohne Kältemittel zu sein, empfiehlt es sich, abzuklären ob es möglich ist die Anlage auf neue, umweltfreundliche Kältemittel umzurüsten. In einigen Fällen braucht es eine neue Kältemaschine.
   
Wichtige Information zur Verfügbarkeit von Kältemitteln
  Es liegt uns daran, Sie über das Wesentliche wie folgt zu informieren:
Der Einsatz der Kätemittel R12 und R502 ist in der EU bereits generell verboten.
Das Gleiche gilt für das Kältemittel R22 ab dem 1. Januar 2002.
In der Schweiz ist der Einsatz von R12 / R502 für Neuanlagen seit 1994 nicht mehr gestattet und zur Zeit läuft die Vernehmlassung über ein Totalverbot (also auch für Servicezwecke) von R12 und R502.
Bei Inkraftsetzung bedeutet dies, dass voraussichtlich in naher Zukunft diese Kältemittel generell verboten werden.
Bei einem Leck an einer solchen Anlage dürfte keines der verbotenen Kältemittel mehr eingefüllt werden.
Wir empfehlen Ihnen, vor Inkrafttreten eines Verbotes von unserem Beratungsangebot Gebrauch zu machen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
   
Temperatur-Kontrolle
  Das Gesetz schreibt eine lückenlose Kühlkette vor. Das heisst die Kühl- und Tiefkühlräume, als auch Möbel, müssen der vorgeschrieben Temperatur des jeweiligen Kühlgutes entsprechen.